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    1. Verantwortliche Stelle
    
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die im Impressum im Sinne des Medienrechts genannte Adresse.


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3. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    
Grundsätzlich können Sie unsere Webseite besuchen, ohne dass personenbezogenen Daten erhoben werden. Für bestimmte Angebote auf unseren Webseiten wie z. B. die Nutzung und der download von objektbezogenen Exposes, die Nutzung des Ratgebers, die Nutzung unseres Newsletter-Service, die Teilnahme an Umfragen oder für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Marketingzwecke ist jedoch die Verwendung bestimmter personenbezogener Daten erforderlich. Teilweise sind diese im Rahmen einer Registrierung anzugeben. So z.B. wenn Sie eine objektbezogene Exposes downloaden. Dann erheben, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Downloads und um Sie über Änderungen und neue vergleichbare Angebote zu informieren. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zum Erhalt von Newslettern bzw. Informationsschreiben erteilt haben, senden wir Ihnen regelmäßig Informationen über die mit unseren Angeboten verbundenen Dienstleistungen und Produkte zu. Sie können der Zusendung solcher Newsletter bzw. Informationsschreiben jederzeit kostenlos ohne Angabe von Gründen widersprechen. Darauf weisen wir Sie auch in dem jeweiligen Newsletter bzw. Informationsschreiben nochmals hin.

    

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    6. Nutzung von Social Plugins
    
Auf unserer Website bieten wir Ihnen buttons an, die auf unsere Social-Media Seiten weiterleiten. Dabei wird dem sozialen Netzwerk mitgeteilt, welche unserer Webseiten Sie gerade besuchen, und diese Informationen werden dort entsprechend den Datenschutzrichtlinien des sozialen Netzwerks gespeichert. Es kann sein, dass das soziale Netzwerk zudem Ihren Browserverlauf oder weitere Informationen protokolliert. Wenn Sie mit dem Social Plugin interagieren, also darauf klicken, und dabei bei dem entsprechenden sozialen Netzwerk eingeloggt sind, kann dies unter Umständen ihrem Profil zugeordnet und an anderen Stellen im Internet eingeblendet werden. Wenn Sie nicht möchten, dass das soziale Netzwerk mittels unserer Webseiten Daten über Sie erhebt, kann es hilfreich sein, dass Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Webseiten bei dem sozialen Netzwerk ausloggen. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen über Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Nutzung Ihrer Daten durch das jeweilige soziale Netzwerk sowie Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre den entsprechenden 
Datenschutzhinweise.

    7. Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

    Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an Dritte nur dann weiter, wenn dies zur Erfüllung der von Ihnen gewünschten Information erforderlich ist, Sie haben uns hierzu Ihre Einwilligung erteilt oder die Weitergabe sonst aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zulässig ist. 

    8. Auskunft, Berichtigung, Widerruf oder Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten 
    Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz bei uns haben, wenden Sie sich an unsere Kontaktadresse. Sie können jederzeit Auskunft über die von Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten oder diese ändern bzw. korrigieren. Des Weiteren können Sie jederzeit Ihre etwaig uns gegenüber erteilten Zustimmung zur Erhebung und Speicherung Ihrer Daten widerrufen oder diese Daten löschen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich an die im Impressum genannte Adresse oder e-mail.
 Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verpflichtet sein können, bestimmte Daten für die Dauer des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums zu speichern.

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    Peter Kotz

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    tcs.media


    www.tcs.media
    info@tcs.media
    +49 341 9999 8127

    Karl Tauchnitz Str. 23
    04107 Leipzig
    Deutschland


    ViSdM:
    Herr Peter Kotz
    peter.kotz@tcs.media

    Geschäftsführer/Vorstand:
    Herr Peter Kotz
    peter.kotz@tcs.media

    Umsatzsteueridentification: DE 186954385
    HRB Nummer: Madeira NIF516396390

    in Zusammenarbeit mit der tudo com Sentido LDA
    Maklerbescheinigung Portugal Autonome Region Madeira
    Licença AMI nº 20331 

    Rua das Merces
    PT 9000-224 Funchal
    Madeira / Portugal

    Umsatzsteueridentification NIF 516396390

    Verantwortlich für Inhalte mit Autorenkennung
    ist der jeweils genannte Autor / Contactadresse.

    © copy by tudocomsentido
    © software by tudocomsentido coop-press
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    Datenschutz-Hinweise:

    Gem. den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) weisen wir darauf hin, daß sämtliche an uns über diese Website übermittelten personenbezogenen Daten nicht über den zur Leistungserbringung hinaus erforderlichen Zeitraum und nicht in einem Maße, welche den zur Leistungserbringung unerlässlichen Umfang der Daten überschreitet verarbeitet und gespeichert werden. Eine Speicherung von Verbindungsdaten erfolgt - soweit notwendig - explizit anonymisiert und ohne Personenbezug. übermittelte personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

    Haftung:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben wird nicht übernommen. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Verweise auf fremde Inhalte (Hyperlinks) stellen ausdrücklich kein Zueigenmachen der fremden Inhalte im Sinne der Rechtsordnung dar. Die inhaltliche Verantwortung für fremde HTML-Dokumente, auf die von dieser Website aus verwiesen wird, liegt allein bei den Urhebern der jeweiligen Dokumente.

    Copyright:

    Sämtliche Inhalte des Webangebotes, sowie die grafische und konzeptionelle Ausgestaltung unterliegen dem Copyright der jeweiligen Autoren und dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder genutzt werden.

    Allgmeine Geschäftsbestimmungen einsehen

    I. Geltung
    Die AGB gelten für alle übernommenen Aufträge soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Änderungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen, rechtsverbindlich unterzeichneten Bestätigung der tcs.immobilien oder der tcs.media. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn die tcs.immobilien oder die tcs.media Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Als Urheber ist die tcs.media und die tcs.immobilien alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an Videos, Bildern, Texten, Exposes oder sonstigen Marketingmassnahmen. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.

    II. Nutzungsrechte
    II.1. Die tcs.immobilien oder die tcs.media überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte einzig zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die tcs.immobilien oder die tcs.media hat das Recht, ihre Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.

    II.2. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der tcs.immobilien oder der tcs.media und muß vergütet werden. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

    II.3. Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Werbeträger bedarf, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, der Zustimmung der der tcs.immobilien oder der tcs.media.

    II.4. Der Auftraggeber stellt der der tcs.immobilien oder der tcs.media nach Veröffentlichung mehrere Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.

    II.5 Ohne Einwilligung der der tcs.immobilien oder der tcs.media dürfen die von ihnen abgelieferten Arbeiten weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändert oder entstellt werden.

    II.6. Sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht, ist die tcs.immobilien oder die tcs.media berechtigt, Namen und ggf. Firmenlogo des Auftraggebers zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu nutzen.


    III. Zusammenarbeit
    III.1. Die Vertragsparteien benennen einander entscheidungsbefugtes Personal als Ansprechpartner und deren Stellvertreter für erforderliche Abstimmungsgespräche. Änderungen der Ansprechpartner und/oder Stellvertreter sind unverzüglich bekannt zu geben. Bis zum Zugang einer Mitteilung gehen die Parteien davon aus, dass die benannten Personen weiterhin vertretungsberechtigt sind.

    III.2. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die tcs.immobilien oder die tcs.media als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden. Über den Infomationsaustausch stellt die der tcs.immobilien oder der tcs.media dem Auftraggeber Besprechungsprotokolle zur Verfügung. Eine gegenteilige Ansicht ist in das Protokoll aufzunehmen, wenn sie innerhalb einer Woche mitgeteilt wird. Danach gelten die Protokolle als verbindlich.

    III.3. Die tcs.immobilien oder die tcs.media erarbeitet unter Mitwirkung des Auftraggebers ein Konzept, in dem die Zielgruppendefinition, die USP´s, die Werbemittel und deren Seitenumfang und Zielsetzung festgelegt werden. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Das Konzept bedarf der Freigabe durch den Auftraggeber.

    III.4. Auf Basis des freigegebenen Konzepts beginnt die tcs.immobilien oder die tcs.media durch ihre Texter und Designer und Webdesigner mit der Umsetzung in Werbemittel. Die Umsetzungsphase endet mit der Freigabe des Auftraggebers

    III.5. Der Auftragnehmer wird das vereinbarte Projekt nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers übertragen. Der Auftraggeber stellt für Internetbearbeitung alle notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung. Das Konzept und die Umsetzung erfolgen in enger Absprache und Abstimmung der Vertragsparteien. Lehnt der Auftraggeber Vorschläge in Bezug auf das Konzept oder die Umsetzung mehr als zweimal ab, obwohl sie die Änderungswünschen des Auftraggebers entsprechen, hat die tcs.immobilien oder die tcs.media das Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber die anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene Vergütung.

    III.6 Die Abnahme erfolgt durch Freigabe des Auftraggebers und entbindet den Auftragnehmer von jeglicher Haftung. Die Abnahme hat durch Druckfreigabe zu erfolgen. Maßnahmen die vom Auftraggeber ohne schriftliche Freigabe an die tcs.immobilien oder tcs.media oder an weiterverarbeitende Betriebe, wie Druckereien oder Medien übermittelt werden, gelten als abgenommen.

    IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    IV.1. Freigabe und Freigabefiktion: Nach Beendigung der Konzeptphase und der Umsetzungsphase hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer Freigabeaufforderung die Freigabe zu erklären. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber der tcs.immobilien oder der tcs.media die Gründe mitzuteilen, warum eine Freigabe verweigert wird. Die jeweilige Erklärung erfolgt in Textform (bevorzugt E-Mail). Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Erklärung, oder eine Erklärung abgibt, die nicht die Gründe einer Freigabeverweigerung erkennen lässt. Die tcs.immobilien oder tcs.media wird den Auftraggeber auf die Freigabefiktion im Rahmen der Freigabeaufforderung hinweisen.

    IV.2 Für die Zusammenarbeit stellt der Auftraggeber der tcs.immobilien oder der tcs.media alle notwendigen Informationen zur Verfügung wie z.B. Lageplan, Grundrisspläne, Wohnflächenberechnungen, Objektvisualisierungen, Baubeschreibung, zusätzlich bei Übernahme von Vertriebsleistungen die Teilungserklärungen und notarielle Kaufverträge. Bei Übernahme von Vertriebsleistungen sorgt der Auftraggeber für eine sichere Begehung des Grundstückes oder Teilbereichen und für ein laufend sorgfältiges und aufgeräumtes Erscheinungsbild dessen. Weiterhin übernimmt der Träger des Objektes die Vorrichtung oder Aufhängung einer Bautrafel oder -planen. Sämtliche Mitwirkungshandlungen erfolgen auf Kosten des Autraggebers.

    IV.3. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des jeweiligen Massnahmen und der Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers. Wird dem Auftraggeber durch elektronische Übermittlung der Zugangsdaten zu einer Website bzw. Server, Dropbox oder auf ähnlicher Weise die Möglichkeit eingeräumt, das vereinbarte Projekt herunter zu laden, entsteht eine Holschuld des Auftraggebers. Er entscheidet nach Zugang der Daten wann er die druckfertigen Massnahmen in Anspruch nimmt.

    Der Auftraggeber hat die Abnahme des vereinbarten Produkts unverzüglich zu erklären, wenn das vereinbarte Produkt im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Unbeachtlich sind geschmackliche, gestalterische sowie künstlerische Gründe.

    Erfolgt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige und/oder nach Erhalt der Zugangsdaten keine Rüge erheblicher Mängel gilt die Abnahme als erfolgt (Abnahmefiktion). Die Rüge wesentlicher Mängel muss in Textform (bevorzugt E-Mail) erfolgen.

    V. Änderungswünsche nach Freigabe bzw. Abnahme
    V.1. Änderungswünsche des Auftraggebers nach erfolgter Freigabe des Konzepts, der Umsetzung oder nach Abnahme des vereinbarten Projekts können gegen eine zusätzliche Vergütung erfolgen. Diese wird im Einzelfall je nach zusätzlichem Arbeitsaufwand vereinbart. Voraussichtliche Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch um einen angemessenen Zeitraum. Die tcs.immobilien oder die tcs.media informiert den Auftraggeber über die erforderliche Bearbeitungsdauer.

    v.2. Gleiches gilt im Fall einer Abnahmefiktion und bei Verletzung der Mitwirkungspflichten. Wird eine Einigung nicht erzielt oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

    VI. Haftung des Auftraggebers für gelieferte Inhalte, Unterlagen etc.
    VI.1. Beauftragt der Auftraggeber die tcs.immobilien oder die tcs.media mit der Einbindung eigener Inhalte und Bilder etc. trifft die tcs.immobilien oder die tcs.media keine Prüfungspflichten auf etwaige Rechtsverletzungen (Versöße gegen Gesetze oder Verletzung von Rechte Dritter). Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und die Haftung für eine Rechtsverletzung durch die von ihm gelieferte Inhalte und stellt die tcs.immobilien oder die tcs.media von einer möglichen Haftung frei.

    VI.2. Wird die tcs.immobilien oder die tcs.media dennoch in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber sämtliche Aufwendungen, Kosten und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung wie z.B. Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, zu übernehmen.

    VI.3. Hat die tcs.immobilien oder die tcs.media Kenntnis von einer Rechtsverletzung kann sie ihre Leistung einstellen. Die tcs.immobilien oder die tcs.media wird den Auftraggeber darüber informieren.


    VII. Lieferzeit & Haftung
    Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Auftraggeber nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges ­– angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die tcs.immobilien oder die tcs.media nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat die tcs.immobilien oder die tcs.media so lange nicht zu vertreten, als diese und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschuldungsvorwurf trifft. Die tcs.immobilien oder die tcs.media haftet im Übrigen nicht für leichte Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggeber aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der tcs.immobilien oder der tcs.media selbst oder einen Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Auftraggeber entsprechend.

    VIII. Zahlungsbedingungen
    Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers nach Eingang sofort zahlbar. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Ist nichts weiteres vereinbat gilt die aktuelle Preisliste.

    VIII. 1. Leistungen auf Regie
    Bei einer Zusammenarbeit: Leistungen auf Regie wird nachfolgender Anteil des Angebotes fällig
     Phase1: 1/3 als Ausfallhonorar sofort fällig bei Vertragsunterschrift
     Phase2: 1/3 als Präsentationshonorar bei erster Präsentation der Maßnahmen
     Phase 3: 1/3 Drucklegungshonorar bei Drucklegung und(oder Veröffentlichung der Maßnahmen

    VIII.2. Leistungen bei einer „Objektbezogenen Zusammenarbeit“

    VIII.2.1. Bei einer Zusammenarbeit: Leistungen bei einer „Objektbezogenen Zusammenarbeit ist ein Teil des Agenturhonorar als Start-Honorar, soweit nichts anderes vereinbart 0,1 % der Objektsumme inklusive Stellplatz und Tiefgarage, in Rechnung gestellt und sofort zur Zahlung fällig. Dieses Anweisung des Starthonorar-Honorar gilt als Auftragserteilung.

    VIII. 2.2. Das Erfolgshonorar wird jeweils vertraglich geregelt.

    VIII. 2.3. Das Honorar fehlende Mitarbeit wird vertraglich geregelt.

    VIII. 2.4 Das Ausfallhonorar wird vertraglich geregelt. Liegt keine vertragliche Regelung vor gilt, dass ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, nicht ausgeführt oder fertiggestellt, so kann der Auftragnehmer– ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfe – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Erfolgs-Honorars berechnen.

    Ergibt sich im Vorverkauf ein Gesamtverkauf des Objektes, so ist eine Regelung unter Berücksichtigung an den Stand der bereits getätigten Arbeiten zu treffen. Jedoch mindestens 20% des vereinbarten Ausfallhonorars. Als Vorverkauf gilt der Abverkauf bis vor Drucklegung, auch einzelner Teile der Kampagne. Wird während des Abverkaufes ersichtlich, dass Massnahmen nicht mehr benötigt werden oder der Abverkauf des Objektes sich erheblich einfacher und schneller gestaltet, dann gilt weiterhin die oben genannte Abrechnung unter VIII 2.2 Erfolgshonorar.

    VIII.3. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber die Nutzung der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die tcs.immobilien oder die tcs.media kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

    VIII.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die jeweiligen Leistungen.

    VII.5. Fremdleistungen werden von der tcs.immobilien oder der tcs.media nur im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abgewickelt. Als Fremdleistungen gelten Kosten für Druck, Anzeigenschaltung, Aufstellen einer Bautafel, Programmierung Frontend, Anbindung Backend usw und die Erstellung der Objektillustration.

    VII.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtsverbindliche Reservierungen und/oder Notartermin bei Vereinbarung mit dem Kunden mitzuteilen und umgehend, spätestens 3 Tagen nach erfolgtem Notartermin, dem Auftragnehmer die jeweilige Abverkaufssumme inklusive Tiefgarage und/oder Stellplatz mitzuteilen. Die Zahlung durch den Auftraggeber hat nach Rechnungsstellung innerhalb einer Woche zu erfolgen.

    Teilt der Auftraggeber erfolgte Notartermin nicht mit, so ist die tcs.immobilien oder die tcs.media berechtigt 3 Monate nach Bekanntwerden des erfolgten Notartermins und der weiteren erfolglosen Anfrage beim Auftraggeber das noch verbleibende Erfolgshonorar in Rechnung stellen.


    IX. Verzug, Verzögerung ,Unmöglichkeit, Verzögerungen im Abverkauf
    IX.1. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so kann die tcs.immobilien oder die tcs.media Zinsen und Verzugsschaden im Rahmen der Gesetze verlangen.

    IX.2. Liegt eine Liefer- oder Leistungsverzögerung durch die tcs.immobilien oder die tcs.media vor, hat der Auftraggeber die tcs.immobilien oder die tcs.media zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach Ablauf der Frist ist der Auftraggeber berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% des Werts des Auftragsteiles, der nicht erfüllt wurde zu verlangen, es sei denn die tcs.immobilien oder die tcs.media handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

    IX.3. Leistungsverzögerungen wegen höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht oder nicht rechtzeitige Mitwirkung) hat die tcs.immobilien oder die tcs.media nicht zu vertreten und berechtigen das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die tcs.immobilien oder die tcs.media wird Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen.


    X. Kündigung durch den Auftraggeber, Ausfallhonorar
    Kündigt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, vereinbaren die Parteien eine pauschale Vergütung wie folgt:
    Kündigung vor Präsentation der ersten Massnahmen in Höhe von 30% des Erfolgshonorares;
    Kündigung vor Drucklegung in Höhe von 60% des Erfolgshonorares, Kündigung nach Drucklegung in Höhe von 90 % der vereinbarten Vergütung.

    XI. Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers
    Die tcs.immobilien oder die tcs.media verpflichtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen und der nachfolgenden Vorschriften, den Vertragsgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

    Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht der sinn+wandel zu. Ein Recht des Auftraggebers, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht

    Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. 


    XII. Datenschutz; Vertraulichkeit

    Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages, sowie alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Projekts bekanntgewordenen Infomationen. Die tcs.immobilien oder die tcs.media verpflichtet sich alle Informationen, die sie von dem Auftraggeber vor und während der Auftragsdurchführung erhält, nur denjenigen Mitarbeitern oder Dritten zugänglich machen, die mit der Erstellung und Durchführung der vereinbarten Projekts beauftragt sind. Nach Abnahme des Projekts wird die tcs.immobilien oder die tcs.media auf Verlangen des Auftraggebers die erhaltenen Informationen, Dateien etc., soweit sie verkörpert sind, entweder zurückgeben oder vernichten.

    Im Übrigen verpflichten sich beide Parteien während der Auftragsdurchführung, als auch nach der Abnahme, zur Geheimniswahrung aller bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse derjeweils anderen Partei.


    XIII. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN - Kaufrechts.

    Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Die tcs.immobilien oder die tcs.media ist berechtigt auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

    Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


    XVIV Sonstige Bestimmungen

    Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigungen haben ebenso schriftlich zu erfolgen. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit anderer Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame und undurchführbare Bestimmung soll durch die wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

    Peter Kotz · tcs.media & tcs.immobilien · Karl - Tauchnitz - Str. 23 · 04107 Leipzig